Bier. Heimat. Gut.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen dienen lediglich dazu, die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden zu erleichtern, ohne dem einen oder anderen Vertragspartner einseitige Rechtsvorteile zu verschaffen. Deshalb beschränken wir uns auf folgende, im Geiste gegenseitiger Fairness festgelegte Regelungen:

I. Einbeziehung

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt -, soweit nicht individuell etwas Anderslautendes vereinbart worden ist.

II. Lieferung

Unabhängig von der Abholung durch den Getränkefachgroßhandel erfolgt eine Direktbelieferung des Kunden – bei rechtzeitiger Bestellung innerhalb der Geschäftszeiten, spätestens am Vortag – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Lieferungen und Abholungen können von der vorherigen Zahlung von fälligen Forderungen oder der Rückgabe einer entsprechenden Leergutmenge bzw. Zahlung des Leergutpfandbetrages oder des Wiederbeschaffungswertes des Leergutes abhängig gemacht werden. Bei Abholungen von mehr als 16 Fässern und/oder 12 Paletten Flaschenbier ist vorherige Anmeldung erforderlich.

III. Qualität

Die Brauerei wird die Biere in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Bier soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 6 – 7 °C. Hohenfelder Bierspezialitäten haben die natürliche Frische und sind nicht für lange Transportwege haltbar gemacht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist zu beachten.

IV. Gewährleistung

Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist vom Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich zu rügen. Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind bei Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen, geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift. Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum ist jede Haftung der Brauerei ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

V. Zahlung

5.1 Preise

Die Lieferung bzw. Abholung erfolgt zu den an dem Tage der Belieferung/Abholung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden zum ausgesprochenen Termin wirksam.

5.2 Fälligkeit

Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort rein netto fällig. Die Brauerei kann im Falle von Zahlungsverzug bzw. Nichteinlösung von Banklastschriften von dem Kunden die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB sowie die Erstattung der entstandenen Gebühren und Auslagen veranlagen. Sie ist auch berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Kunden für weitere Lieferungen Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

5.3 Abrechnungsbestätigung

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen der Brauerei auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen hiergegen innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Versäumt der Kunde trotz Hinweis der Brauerei diese Frist, gelten die Salden als anerkannt.

5.4 Aufrechnung

Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

5.5 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.

VI. Leergut

6.1 Eigentum

Das zur Wiederverwendung und mit Firmenkennzeichnung, Firmenbeschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container sowie Kohlensäureflaschen) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei bzw. der Lieferanten.

6.2 Pfand

Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut und die Paletten; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. Auch nach Zahlung des Pfandbetrages bleibt die Brauerei Eigentümer des Leergutes.

6.3 Rückgabe

Der Kunde hat das Leergut und die Paletten immer unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben oder bei Selbstabholung zurückzubringen. Sind dem Kunden im Falle der Direktbelieferung entsprechende Rückgaben nicht möglich und werden dadurch besondere Leergutfahrten der Brauerei – z. B. auch bei Geschäftsaufgabe – erforderlich, so gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz zu leisten unter Anrechnung des eingezahlten Pfandgeldguthabens. Befindet sich der Kunde, insbesondere bei Beendigung der Geschäftsverbindung, mit der Rückgabe von Leergut in Verzug, so ist die Brauerei berechtigt, Zahlung des Wiederbeschaffungswertes nach Abzug von 20 % „Neu für Alt“ unter Anrechnung des eingezahlten Pfandgeldguthabens zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Hohenfelder Privat-Brauerei ein geringerer Schaden als der pauschaliert geltend gemachte entstanden ist. Leergutrückgaben werden nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten berücksichtigt.

Mehrrückgaben über die geschuldete Leergutmenge hinaus kann die Brauerei zurückweisen. Eine Pfanderstattung findet nur statt, sofern der Kunde seine Berechtigung zur Mehrrückgabe förmlich nachweist, z. B. durch förmliche Abtretung des Pfanderstattungsanspruchs eines anderen Kunden mit entsprechendem Leergutsaldo. Dieses bedarf aber ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung der Brauerei.

6.4 Miete

Fässer/Container sind spätestens 4 Monate nach der Lieferung zurückzugeben. Die von der Brauerei gelieferten CO2-Flaschen sind Eigentum des Kohlensäurewerkes. Für die Vorhaltung und Zurverfügungstellung der CO2-Flaschen wird eine Miete berechnet. Erhält die Brauerei die Flasche nicht innerhalb eines Jahres nach der Lieferung zurück, wird diese mit dem Wiederbeschaffungswert zuzüglich der aufgelaufenen Miete in Rechnung gestellt.

6.5 Leergutauszüge

Die Brauerei führt für den Kunden ein Leergutkonto bzw. berechnet den jeweiligen Pfandwert bei Lieferung/Abholung . Die in Rechnungen oder gesonderten Mitteilungen bekanntgegebenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme der Salden schriftliche Einwendungen bei der Brauerei erhebt.

6.6 Leergutsortierung

Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Leergutpaletten werden bei Eingang in die Brauerei mit Absender und Datum versehen. Fehlflaschen werden nachträglich mit dem Pfandsatz belastet und Fremdflaschen mit der Pfanddifferenz.

VII. Sonstiges

7.1 Datenverarbeitung

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz.

7.2 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 33449 Langenberg/Westfalen. Gerichtsstand für im Handelsregister eingetragene Vollkaufleute ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück. Die Privat-Brauerei Hohenfelde ist daneben berechtigt, das Gericht anzurufen, bei dem der Partner seinen Allgemeinen Gerichtsstand hat.

Der Kunde bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen. Ihre Geltung für diese Lieferung wird anerkannt. Bei Miete von Festausrüstungen bestätigt der Mieter der Brauerei, die zusätzlichen Bedingungen der Brauerei für die Vermietung von Festausrüstungen zu kennen. Er erkennt sie als vertragsgültig an.