Bier. Heimat. Gut.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH

Unsere Geschäftsbedingungen dienen lediglich dazu, die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden zu erleichtern, ohne dem einen oder anderen Vertragspartner einseitige Rechtsvorteile zu verschaffen.

A. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privat-Brauerei Hohenfelde

B. Die Geschäftsbedingungen der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH für die Nutzung von Veranstaltungsmaterial und Ausschankwagen

C. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hohenfelder Brauereibesichtigungen

D. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Internetseiten von der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH

E. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hohenfelder Hopfenmanufaktur

A. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privat-Brauerei Hohenfelde

I. Einbeziehung

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt -, soweit nicht individuell etwas Anderslautendes vereinbart worden ist.

II. Lieferung

Unabhängig von der Abholung durch den Getränkefachgroßhandel erfolgt eine Direktbelieferung des Kunden – bei rechtzeitiger Bestellung innerhalb der Geschäftszeiten, spätestens am Vortag – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Lieferungen und Abholungen können von der vorherigen Zahlung von fälligen Forderungen oder der Rückgabe einer entsprechenden Leergutmenge bzw. Zahlung des Leergutpfandbetrages oder des Wiederbeschaffungswertes des Leergutes abhängig gemacht werden. Bei Abholungen von mehr als 16 Fässern und/oder 12 Paletten Flaschenbier ist vorherige Anmeldung erforderlich.

III. Qualität

Die Brauerei wird die Biere in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Bier soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 6 – 7 °C. Hohenfelder Bierspezialitäten haben die natürliche Frische und sind nicht für lange Transportwege haltbar gemacht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist zu beachten.

IV. Gewährleistung

Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist vom Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich zu rügen. Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind bei Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen, geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift. Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum ist jede Haftung der Brauerei ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

V. Zahlung

5.1 Preise

Die Lieferung bzw. Abholung erfolgt zu den an dem Tage der Belieferung/Abholung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden zum ausgesprochenen Termin wirksam.

5.2 Fälligkeit

Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort rein netto fällig. Die Brauerei kann im Falle von Zahlungsverzug bzw. Nichteinlösung von Banklastschriften von dem Kunden die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB sowie die Erstattung der entstandenen Gebühren und Auslagen veranlagen. Sie ist auch berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Kunden für weitere Lieferungen Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

5.3 Abrechnungsbestätigung

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen der Brauerei auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen hiergegen innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Versäumt der Kunde trotz Hinweis der Brauerei diese Frist, gelten die Salden als anerkannt.

5.4 Aufrechnung

Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

5.5 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.

VI. Leergut

6.1 Eigentum

Das zur Wiederverwendung und mit Firmenkennzeichnung, Firmenbeschriftung oder -etikettierung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container sowie Kohlensäureflaschen) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei bzw. der Lieferanten.

6.2 Pfand

Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut und die Paletten; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. Auch nach Zahlung des Pfandbetrages bleibt die Brauerei Eigentümer des Leergutes.

6.3 Rückgabe

Der Kunde hat das Leergut und die Paletten immer unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben oder bei Selbstabholung zurückzubringen. Sind dem Kunden im Falle der Direktbelieferung entsprechende Rückgaben nicht möglich und werden dadurch besondere Leergutfahrten der Brauerei – z. B. auch bei Geschäftsaufgabe – erforderlich, so gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz zu leisten unter Anrechnung des eingezahlten Pfandgeldguthabens. Befindet sich der Kunde, insbesondere bei Beendigung der Geschäftsverbindung, mit der Rückgabe von Leergut in Verzug, so ist die Brauerei berechtigt, Zahlung des Wiederbeschaffungswertes nach Abzug von 20 % „Neu für Alt“ unter Anrechnung des eingezahlten Pfandgeldguthabens zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Hohenfelder Privat-Brauerei ein geringerer Schaden als der pauschaliert geltend gemachte entstanden ist. Leergutrückgaben werden nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten berücksichtigt.

Mehrrückgaben über die geschuldete Leergutmenge hinaus kann die Brauerei zurückweisen. Eine Pfanderstattung findet nur statt, sofern der Kunde seine Berechtigung zur Mehrrückgabe förmlich nachweist, z. B. durch förmliche Abtretung des Pfanderstattungsanspruchs eines anderen Kunden mit entsprechendem Leergutsaldo. Dieses bedarf aber ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung der Brauerei.

6.4 Miete

Fässer/Container sind spätestens 4 Monate nach der Lieferung zurückzugeben. Die von der Brauerei gelieferten CO2-Flaschen sind Eigentum des Kohlensäurewerkes. Für die Vorhaltung und Zurverfügungstellung der CO2-Flaschen wird eine Miete berechnet. Erhält die Brauerei die Flasche nicht innerhalb eines Jahres nach der Lieferung zurück, wird diese mit dem Wiederbeschaffungswert zuzüglich der aufgelaufenen Miete in Rechnung gestellt.

6.5 Leergutauszüge

Die Brauerei führt für den Kunden ein Leergutkonto bzw. berechnet den jeweiligen Pfandwert bei Lieferung/Abholung . Die in Rechnungen oder gesonderten Mitteilungen bekanntgegebenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme der Salden schriftliche Einwendungen bei der Brauerei erhebt.

6.6 Leergutsortierung

Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Leergutpaletten werden bei Eingang in die Brauerei mit Absender und Datum versehen. Fehlflaschen werden nachträglich mit dem Pfandsatz belastet und Fremdflaschen mit der Pfanddifferenz.

VII. Sonstiges

7.1 Datenverarbeitung

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz.

7.2 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 33449 Langenberg/Westfalen. Gerichtsstand für im Handelsregister eingetragene Vollkaufleute ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück. Die Privat-Brauerei Hohenfelde ist daneben berechtigt, das Gericht anzurufen, bei dem der Partner seinen Allgemeinen Gerichtsstand hat.

Der Kunde bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen. Ihre Geltung für diese Lieferung wird anerkannt. Bei Miete von Festausrüstungen bestätigt der Mieter der Brauerei, die zusätzlichen Bedingungen der Brauerei für die Vermietung von Festausrüstungen zu kennen. Er erkennt sie als vertragsgültig an.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder Lücken aufweisen, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig bleiben.

(Stand: 10.07.2024)

Geschäftszeiten

montags-donnerstags: 07:30-16:30 Uhr

freitags: 07:30-14:00 Uhr

B. Geschäftsbedingungen der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH für die Nutzung von Veranstaltungsmaterial und Ausschankwagen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH (nachstehend „Brauerei“, „wir“ oder „uns“ genannt) und ihren Geschäftspartnern (nachstehend „Geschäftspartner“ genannt) – ausschließlich. Anderslautenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen, lediglich individuell und schriftlich vereinbarte Einzelfallabsprachen bleiben hiervon unberührt. Soweit Erklärungen nach diesen AGB schriftlich zu erfolgen haben, wird dies auch durch die Textform gem. § 126 b BGB gewahrt.

2. Lieferung/Rechnungsstellung/Aufrechnung

Die Lieferung/Abholung erfolgt zu den am Tag der Lieferung/ Abholung gültigen Preisen zuzüglich Pfand und gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Geschäftspartner ab Gültigkeitsdatum wirksam. Gegen Ansprüche der Brauerei kann der Geschäftspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3. Leergut

Leergut bleibt Eigentum der Brauerei. Sie hat einen Rückführungsanspruch frei Brauerei. Fehlendes oder im Verantwortungsbereich des Geschäftspartners beschädigtes Leergut ist vom Geschäftspartner zu ersetzen.

4. Nutzung

4.1 Die Vermietung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Mietpreisliste, soweit in der Auftragsbestätigung der Brauerei keine abweichenden Preise ausgewiesen sind. Zustell- und Abholtage zählen als normale Miettage. Reservierungen von Veranstaltungsequipment und Ausschankwagen können mit einer Frist von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen werden. Bei späterer Stornierung werden 80 % der Mietpreise in Rechnung gestellt. Die wöchentlichen Mietpreise beziehen sich auf die „Veranstaltungswoche“, d.h. von Mittwoch 0 Uhr bis Dienstag 24 Uhr. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer werden Mietgebühren in doppelter Höhe der jeweils gültigen Preisliste erhoben.

4.2 Das Veranstaltungsequipment und die Ausschankwagen sind Eigentum der Brauerei. Beides darf nur im Zusammenhang mit dem Ausschank von Bieren der Brauerei verwendet werden. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, neben der Verkehrssicherheit auch die Vorschriften über die Ladungssicherung als Halter und Nutzer von Fahrzeugen, die Einweisung in Schankanlagen, die Einweisung in den Aufstellungsort sowie die Hygienevorschriften einzuhalten. Die Ausgabe von Speisen aus Ausschankwagen und Pavillons ist untersagt. Bei vertragswidriger Nutzung kann ein pauschalierter Schadenersatz von mindestens 500,00 € je Einzelfall verlangt werden. Darüberhinausgehender Schaden bleibt vorbehalten. Der Ausschank von Bieren anderer Brauereien ist untersagt.

4.3 Bei Anlieferung bzw. Abholung hat der Geschäftspartner oder eine von ihm beauftragte Person das Equipment/die Ausschankwagen zu übernehmen oder zurückzugeben. Ist kein Beauftragter vor Ort, erkennt der Geschäftspartner die auf dem Liefer- bzw. Abholschein aufgeführten Angaben an.

4.4 Der Geschäftspartner sichert zu, dass das Equipment/die Ausschankwagen bei Rückgabe/Rückabholung vollständig bereitgestellt wird. Bei Rückgabe erhält der Geschäftspartner nur eine vorläufige Rücknahmeerklärung. Der endgültige Bruch- und Fehlbestand wird nach Prüfung durch die Inventarverwaltung ermittelt und dem Geschäftspartner in Rechnung gestellt.

4.5 Ohne Genehmigung der Brauerei darf das Equipment/die Ausschankwagen weder verändert noch vom ursprünglichen Standort entfernt werden. Der Einsatz des Equipments/der Ausschankwagen ist nur für die vereinbarte Veranstaltung zulässig, Änderungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Brauerei.

4.6 Der Geschäftspartner haftet für die ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung und schonende Behandlung des Equipments/der Ausschankwagen. Er haftet für jedes Verschulden beim Untergang oder der Verschlechterung des Equipments/der Ausschankwagen. Die Kosten für Reparatur beschädigter oder verunreinigter Gegenstände sind von ihm zu erstatten und Verluste zum Wiederbeschaffungswert (bei Gläsern zum Neupreis) zu ersetzen. Der Geschäftspartner tritt Ersatzansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte hiermit an die Brauerei ab, die die Abtretung hiermit bereits jetzt annimmt. Reparaturen während der Mietzeit ohne Einwilligung der Brauerei gehen zu Lasten des Geschäftspartners. Im Fall einer Überladung von gemieteten Fahrzeugen wird von der Brauerei keine Haftung übernommen.

4.7 Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist der Geschäftspartner verantwortlich. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, das Bedienungspersonal über den Inhalt der „Anweisung für Anschluss und Wechsel von Druckgasflaschen“ zu unterrichten, verbunden mit den Gefahrenhinweisen. Die Brauerei weist den Geschäftspartner darauf hin, dass vor der Inbetriebnahme von Bierschankanlagen eine Gefährdungsbeurteilung nach den geltenden Arbeitsschutzgesetzen durchgeführt werden muss.

4.8 Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei – gleich aus welchem Rechtsgrund – können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird und auch nicht bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Arglist sowie nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Geschäftspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten / Kardinalspflichten). Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

4.9 Sofern der Kunde dritten Personen das Equipment/die Ausschankwagen zur Verfügung stellt, hat er den Umständen entsprechend geeigneter Weise sicherzustellen, dass auch der Dritte die Vorschriften über die Verkehrssicherheit, die Ladungssicherheit, die Einweisung in Schankanlagen, die Einweisung in Aufstellungsorten und die Hygienevorschriften beachtet.

5. Datenschutz

Der Geschäftspartner willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. Art. 12 ff der DSGVO. Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH. Den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens erreicht der Lieferant über die E-Mail-Adresse: s.schuetze@hohenfelder.de. Folgende Daten und Datenkategorien von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Lieferanten werden verarbeitet: Name, Vorname, Emailadresse. Die Rechtsgrundlage für Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich an uns. Die Datenvernichtung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Betroffenenrechte sind nach Art. 15 bis Art. 21 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, eingeschränkte Verarbeitung, Löschung, digitale Übertragbarkeit und Widerspruch. Der Lieferant oder seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können das Beschwerderecht bei unserem Datenschutzbeauftragten oder bei der Aufsichtsbehörde ausüben. Die detaillierten Datenschutzhinweise sind veröffentlicht unter https://www.hohenfelder.de/Datenschutzhinweise.

6. Rechtswahl, Gerichtsstand

Diese AGB sowie die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird 33449 Langenberg vereinbart, als Gerichtsstand 33378 Rheda-Wiedenbrück, sofern der Geschäftspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Die Brauerei kann den Kunden auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unbekannt sind.

7. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche (Neben-)Abreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Seiten unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder Lücken aufweisen, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig bleiben.

(Stand: 10.07.2024)

Geschäftszeiten

montags-donnerstags: 07:30-16:30 Uhr

freitags: 07:30-14:00 Uhr

C. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hohenfelder Brauereibesichtigungen

1. Anwendungsbereich

Die Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH, Wiedenbrücker Straße 155, 33449 Langenberg (im Folgenden „Hohenfelder“; „wir“ oder „uns“) bietet Betriebsbesichtigungen auf dem betriebseigenen Gelände mit anschließender Verkostung an (im Folgenden „Hohenfelder Brauereibesichtigung“). Die Verkäufe sämtlicher von Hohenfelder angebotenen Tickets erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung vom Besucher (nachstehend als „Kunde“, „du“ oder „deiner“ bezeichnet) anerkannt:

2. Vertragsschluss

2.1 Eine Buchung erfolgt digital über hohenfelder.de/service/brauereibesichtigung oder per Telefon. Die Darstellung der zur Auswahl stehenden Hohenfelder Brauereibesichtigungen stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Tickets für eine Hohenfelder Brauereibesichtigung zu kaufen. Der Kunde kann eine spezielle Hohenfelder Brauereibesichtigung an einem bestimmten Datum und Uhrzeit auswählen und sodann die vorausgewählte Anzahl der gewünschten Tickets wählen und seine persönlichen Daten eingeben. Dem Kunden werden hier die AGB und die Datenschutzbestimmungen angezeigt. Durch Klicken des Buttons „Weiter“ gelangt der Kunde zu einer Übersicht bzw. Zusammenfassung der im vorangegangenen Schritt eingetragenen Daten. Dem Kunden werden hier seine ausgewählten Ticketdetails angezeigt. Anschließend kann der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ zwischen „Überweisung laut Bestätigungsmail“ oder „Paypal“ wählen. Wenn der Kunde den Button „Überweisung laut Bestätigungsmail“ auswählt, erhält der Kunde unsere Kontoverbindung per E-Mail. Der Ablauf der Zahlung richtet sich dann nach den Bestimmungen der E-Mail. Wenn der Kunde den Button „Überweisung laut Bestätigungsmail“ auswählt, muss die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen auf dem von Hohenfelder in der Mail angegeben Bankkonto verbucht sein. Mit der Überweisung des Zahlungsbetrags gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Hohenfelder Brauereibesichtigung ab. Falls der Zahlungseingang nicht innerhalb von 7 Werktagen auf dem in der E-Mail angegeben Konto verbucht ist, wird die Hohenfelder Brauereibesichtigung von uns storniert.

Wenn der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ den Button „Paypal“ auswählt, gelangt der Kunde automatisch zum Bezahldienst Paypal. Der Ablauf der Zahlung richtet sich sodann nach den Bestimmungen von PayPal. Über den Button „Jetzt verbindlich buchen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Tickets ab.

Wenn der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ den Button „Überweisung laut Bestätigungsmail“ auswählt, kommt der Vertrag nach Überweisung des Zahlungsbetrags zustande. Wenn der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ den Button „Paypal“ auswählt, kommt der Vertrag nach Bestätigung der Buchung durch Hohenfelder per E-Mail zustande.

2.2 Der Verkauf von Brauereibesichtigungen erfolgt ausschließlich an natürliche Personen zu nicht gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken. Es ist untersagt, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Hohenfelder, Tickets gewerblich und/oder kommerziell, also planmäßig und auf Dauer angelegt, weiter zu veräußern.

2.3 Ein Vertrag für die Besichtigung der Hohenfelder kann ausnahmsweise auch nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Kunden und durch die Annahme durch Hohenfelder zustande kommen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Hohenfelder steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig. Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Vertragsschluss.

3.2 Die Zahlungen bei einer digitalen Buchung (vgl. Ziff. 2.1.) erfolgt entweder per Banküberweisung oder über den Dienstleister PayPal. Wenn der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ den Button „Paypal“ auswählt, wird der Kunde nach Abschluss des Bestellvorgangs automatisch zum Bezahldienst PayPal weitergeleitet. Der Ablauf der Zahlung richtet sich sodann nach den Bestimmungen von PayPal.

4. Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht für Hohenfelder Brauereibesichtigungen

Mit dem Service, Tickets für die Besichtigung über das Internet zu buchen, bietet Hohenfelder Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich deiner Willenserklärung bezüglich der über Internet gekauften Tickets besteht.

5. Stornierung

Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, die verbindliche Buchung einer Hohenfelder Brauereibesichtigung bis zu 30 Kalendertage vor dem Besichtigungstermin zu stornieren oder umzubuchen. Hierfür wird eine Servicegebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Ticket fällig. Eine spätere Stornierung oder Umbuchung ist nicht möglich.

6. Absagen oder Rücktritt durch Hohenfelder

6.1 Hohenfelder behält es sich vor, eine bestätigte Buchung aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei technischen Störungen, bei witterungsbedingten Ausfällen, höherer Gewalt oder anderen von Hohenfelder nicht zu vertretenden Umständen, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

6.2 Ferner ist Hohenfelder berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Besichtigung unter falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird; die Hohenfelder begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Besichtigung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Kunden und/oder der Mitarbeiter von Hohenfelder gefährden kann.

6.3 Wird die Buchung von Hohenfelder abgesagt oder tritt Hohenfelder vom Vertrag zurück, werden selbstverständlich bereits geleistete Vergütungen erstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.

7. Einlass/Einlasskontrollen

7.1 Der Zugang zum Betriebsgelände wird nur in Verbindung eines Besucherausweises, einer Einladung oder einer Buchungsbestätigung für die Hohenfelder Brauereibesichtigung gewährt. Auf Verlangen den Mitarbeitern von Hohenfelder muss jeder Kunde seine Buchungsbestätigung vorzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung aushändigen.

7.2 Die Mitarbeiter von Hohenfelder dürfen Kunden, die das Betriebsgelände betreten möchten – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund eines besonderen Umstands oder aufgrund mitgeführter gefährlicher Gegenstände oder aus anderen Gründen ein Sicherheitsrisiko darstellen und gegebenenfalls den Zutritt verweigern. Verweigert der Kunde die Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen, so erhält der Kunde keinen Zutritt auf das Betriebsgelände.

7.3 Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

7.4 Das Mitbringen von Lebensmitteln (Speisen und Getränke) ist untersagt. Ausnahmen gelten für Kunden, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen.

8. Verhalten auf dem Betriebsgelände

8.1 Jeder Kunde hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Mensch geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. Zudem haben die Kunden den Anordnungen der Mitarbeiter von Hohenfelder, insbesondere dem Guide, Folge zu leisten.

8.2 Es ist ausschließlich nur in ausgewiesenen Raucherzonen zu rauchen.

8.3 Hohenfelder steht das Hausrecht zu, welches durch die berechtigten Personen ausgeübt wird.

8.4 Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Ziffern 6.1 und 6.2 sind die Mitarbeiter der Hohenfelder berechtigt, den jeweiligen Kunden des Hauses zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist Hohenfelder berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.

8.5 Die Hohenfelder ist nicht vollständig barrierefrei. Daher behalten wir uns vor, die Besichtigung in Einzelfällen anzupassen oder ggf. zu verkürzen.

9. Jugendschutz

9.1 Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke sind an gesetzliche Altersgruppen gekoppelt. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person an der Brauereibesichtigung teilnehmen. Es ist ihnen jedoch untersagt, alkoholische Produkte zu verkosten (zur Verfügung steht eine Auswahl alkoholfreier Produkte).

9.2 Im Übrigen weisen wir auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes hin.

9.3 Hohenfelder behält sich vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen. Sollten Zweifel an den Angaben bestehen, kann der Besuch der Hohenfelder verwehrt werden bzw. der Kauf der Tickets muss rückgängig gemacht werden.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Die Haftung von Hohenfelder sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.

10.2 Die Regelung in Ziff. 8.1 findet keine Anwendung, soweit es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.

10.3 Die Regelung in Ziff. 8.1 findet keine Anwendung bei Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung von Hohenfelder auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Hohenfelder haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Hohenfelder übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.

11. Datenschutz

11.1 Die Hohenfelder wird solche Daten des Besuchers speichern, die für die Durchführung der Brauereibesichtigung erforderlich sind. Der Besucher willigt in die Verarbeitung der für die Durchführung des Geschäfts notwendigen Daten ein.

11.2 Es gelten die Regelungen zum Datenschutzgesetz gemäß unserer Datenschutzinformation.

12. Anwendbares Recht

12.1 Für die von Hohenfelder auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge und die aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Hohenfelder.

12.3 Sofern zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand 33378 Rheda-Wiedenbrück

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit.

Stand: 10.07.2024

D. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Internetseiten von Hohenfelder

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseiten der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH, Wiedenbrücker Straße 155, 33449 Langenberg (im Folgenden „Hohenfelder“; „wir“ oder „uns“) unter der Top-Level-Domain www.hohenfelder.de einschließlich aller zur Top-Level-Domain zugehörigen Sub-Domains.

2. Gegenstand

Auf den Internetseiten von Hohenfelder werden neben verschiedenen Informationen auch Gewinnspiele und andere Aktionen durchgeführt. Eine Teilnahme erfolgt unter den in den Nutzungsbedingungen geregelten Bedingungen. Zudem beinhaltet die Seite noch die zwei Bereiche: „Hohenfelder Brauereibesichtigungen“ und „Hohenfelder Hopfenmanufaktur“. Für diese Bereiche gelten jeweils zudem ergänzend die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Hohenfelder Brauereibesichtigungen (Teil B.) sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hohenfelder Hopfenmanufaktur“ (Teil C.). Soweit die darin enthaltenen Regelungen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Teil A. widersprechen, gehen sie diesen vor.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an Gewinnspielen und anderen Aktionen

3.1 Teilnehmen an Gewinnspielen und anderen angebotenen Aktionen können nur natürliche Personen ab 18 Jahren.

3.2 Die Nutzer müssen bei Teilnahme korrekte und aktuelle Daten angegeben (Pflichtangabe ist: E-Mail-Adresse). Sofern der Nutzer mögliche Änderungen zu den gemachten Angaben nicht unverzüglich Hohenfelder mitteilt, trifft Hohenfelder an eventuellen für ihn hieraus entstehenden Nachteilen kein Verschulden.

4. Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sind in den Datenschutzhinweisen zu finden.

5. Gewinnspiele

5.1 Für die Gewinnspiele gelten, soweit angegeben, die jeweiligen Teilnahmebedingungen.

5.2 Ergänzend gilt für alle Gewinnspiele: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

6. Änderungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen

Hohenfelder ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen in Teil A jederzeit zu ändern.

7. Haftung

7.1 Die Haftung von Hohenfelder sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Höhe von Ersatzansprüchen summenmäßig begrenzt auf die vorhersehbaren Schäden.

7.2 Hohenfelder übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, der auf der Webseite oder in den schriftlichen Kommunikationsmitteln übermittelten, redaktionellen Informationen.

8.Links zu Seiten Dritter

Die Webseiten von Hohenfelder enthalten Links zu Webseiten, die von Dritten betrieben werden. Hohenfelder macht sich die durch Links erreichbaren Seiten Dritter nicht zu eigen und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich.

Stand: 10.07.2024

E. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hohenfelder Hopfenmanufaktur

1. Geltungsbereich 

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe, die ein Verbraucher (nachstehend als „Kunde“ oder „du“ bezeichnet) bei der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH (nachstehend als „Hohenfelder“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet) in der Hohenfelder Hopfenmanufaktur tätigt.

1.2 Die Ware in der Hohenfelder Hopfenmanufaktur ist ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Bei einer Bestellung durch ein Unternehmen (§ 14 BGB) ist Hohenfelder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Eine Abgabe erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen und zur persönlichen Verwendung.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Hohenfelder kommt mit der Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH, Wiedenbrücker Straße 155, 33449 Langenberg zustande.

2.2 Die Darstellung der Produkte in der Hopfenmanufaktur stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche Präsentation der Ware dar.

2.3. Der Kunde schließt mit uns an der Kasse einen Kaufvertrag über die Ware und bezahlt diese unmittelbar an der Kasse. Im Gegenzug erhält der Kunde die Ware.

3. Preise und Versandkosten

Alle Preise, die in den Werbemitteln und an der Ware angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

4. Sachmängelgewährleistung

Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

5. Eigentumsvorbehalt, Selbstbelieferungsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Waren in unserem Eigentum.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Du hier findest https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

6.3 Wir haben uns entschieden, nicht an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Information erfolgt gem. § 36 VSBG.

(Stand: 10.07.2024)