Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hohenfelder Brauereibesichtigungen
1. Anwendungsbereich
Die Privat-Brauerei Hohenfelde GmbH, Wiedenbrücker Straße 155, 33449 Langenberg (im Folgenden „Hohenfelder“; „wir“ oder „uns“) bietet Betriebsbesichtigungen auf dem betriebseigenen Gelände mit anschließender Verkostung an (im Folgenden „Hohenfelder Brauereibesichtigung“). Die Verkäufe sämtlicher von Hohenfelder angebotenen Tickets erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung vom Besucher (nachstehend als „Kunde“, „du“ oder „deiner“ bezeichnet) anerkannt:
2. Vertragsschluss
2.1 Eine Buchung erfolgt digital über hohenfelder.de/service/brauereibesichtigung oder per Telefon. Die Darstellung der zur Auswahl stehenden Hohenfelder Brauereibesichtigungen stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Tickets für eine Hohenfelder Brauereibesichtigung zu kaufen. Der Kunde kann eine spezielle Hohenfelder Brauereibesichtigung an einem bestimmten Datum und Uhrzeit auswählen und sodann die vorausgewählte Anzahl der gewünschten Tickets wählen und seine persönlichen Daten eingeben. Dem Kunden werden hier die AGB und die Datenschutzbestimmungen angezeigt. Durch Klicken des Buttons „Weiter“ gelangt der Kunde zu einer Übersicht bzw. Zusammenfassung der im vorangegangenen Schritt eingetragenen Daten. Dem Kunden werden hier seine ausgewählten Ticketdetails angezeigt. Anschließend kann der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ zwischen „Überweisung laut Bestätigungsmail“ oder „Paypal“ wählen. Wenn der Kunde den Button „Überweisung laut Bestätigungsmail“ auswählt, erhält der Kunde unsere Kontoverbindung per E-Mail. Der Ablauf der Zahlung richtet sich dann nach den Bestimmungen der E-Mail. Wenn der Kunde den Button „Überweisung laut Bestätigungsmail“ auswählt, muss die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen auf dem von Hohenfelder in der Mail angegeben Bankkonto verbucht sein. Mit der Überweisung des Zahlungsbetrags gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Hohenfelder Brauereibesichtigung ab. Falls der Zahlungseingang nicht innerhalb von 7 Werktagen auf dem in der E-Mail angegeben Konto verbucht ist, wird die Hohenfelder Brauereibesichtigung von uns storniert.
Wenn der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ den Button „Paypal“ auswählt, gelangt der Kunde automatisch zum Bezahldienst Paypal. Der Ablauf der Zahlung richtet sich sodann nach den Bestimmungen von PayPal. Über den Button „Jetzt verbindlich buchen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Tickets ab.
Wenn der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ den Button „Überweisung laut Bestätigungsmail“ auswählt, kommt der Vertrag nach Überweisung des Zahlungsbetrags zustande. Wenn der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ den Button „Paypal“ auswählt, kommt der Vertrag nach Bestätigung der Buchung durch Hohenfelder per E-Mail zustande.
2.2 Der Verkauf von Brauereibesichtigungen erfolgt ausschließlich an natürliche Personen zu nicht gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken. Es ist untersagt, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Hohenfelder, Tickets gewerblich und/oder kommerziell, also planmäßig und auf Dauer angelegt, weiter zu veräußern.
2.3 Ein Vertrag für die Besichtigung der Hohenfelder kann ausnahmsweise auch nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Kunden und durch die Annahme durch Hohenfelder zustande kommen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Hohenfelder steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig. Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Vertragsschluss.
3.2 Die Zahlungen bei einer digitalen Buchung (vgl. Ziff. 2.1.) erfolgt entweder per Banküberweisung oder über den Dienstleister PayPal. Wenn der Kunde im Bereich „Zahlungsmethode“ den Button „Paypal“ auswählt, wird der Kunde nach Abschluss des Bestellvorgangs automatisch zum Bezahldienst PayPal weitergeleitet. Der Ablauf der Zahlung richtet sich sodann nach den Bestimmungen von PayPal.
4. Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht für Hohenfelder Brauereibesichtigungen
Mit dem Service, Tickets für die Besichtigung über das Internet zu buchen, bietet Hohenfelder Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich deiner Willenserklärung bezüglich der über Internet gekauften Tickets besteht.
5. Stornierung
Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, die verbindliche Buchung einer Hohenfelder Brauereibesichtigung bis zu 30 Kalendertage vor dem Besichtigungstermin zu stornieren oder umzubuchen. Hierfür wird eine Servicegebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Ticket fällig. Eine spätere Stornierung oder Umbuchung ist nicht möglich.
6. Absagen oder Rücktritt durch Hohenfelder
6.1 Hohenfelder behält es sich vor, eine bestätigte Buchung aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei technischen Störungen, bei witterungsbedingten Ausfällen, höherer Gewalt oder anderen von Hohenfelder nicht zu vertretenden Umständen, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
6.2 Ferner ist Hohenfelder berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Besichtigung unter falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird; die Hohenfelder begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Besichtigung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Kunden und/oder der Mitarbeiter von Hohenfelder gefährden kann.
6.3 Wird die Buchung von Hohenfelder abgesagt oder tritt Hohenfelder vom Vertrag zurück, werden selbstverständlich bereits geleistete Vergütungen erstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
7. Einlass / Einlasskontrollen
7.1 Der Zugang zum Betriebsgelände wird nur in Verbindung eines Besucherausweises, einer Einladung oder einer Buchungsbestätigung für die Hohenfelder Brauereibesichtigung gewährt. Auf Verlangen den Mitarbeitern von Hohenfelder muss jeder Kunde seine Buchungsbestätigung vorzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung aushändigen.
7.2 Die Mitarbeiter von Hohenfelder dürfen Kunden, die das Betriebsgelände betreten möchten – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund eines besonderen Umstands oder aufgrund mitgeführter gefährlicher Gegenstände oder aus anderen Gründen ein Sicherheitsrisiko darstellen und gegebenenfalls den Zutritt verweigern. Verweigert der Kunde die Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen, so erhält der Kunde keinen Zutritt auf das Betriebsgelände.
7.3 Das Mitführen von Tieren ist untersagt.
7.4 Das Mitbringen von Lebensmitteln (Speisen und Getränke) ist untersagt. Ausnahmen gelten für Kunden, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen.
8. Verhalten auf dem Betriebsgelände
8.1 Jeder Kunde hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Mensch geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. Zudem haben die Kunden den Anordnungen der Mitarbeiter von Hohenfelder, insbesondere dem Guide, Folge zu leisten.
8.2 Es ist ausschließlich nur in ausgewiesenen Raucherzonen zu rauchen.
8.3 Hohenfelder steht das Hausrecht zu, welches durch die berechtigten Personen ausgeübt wird.
8.4 Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Ziffern 6.1 und 6.2 sind die Mitarbeiter der Hohenfelder berechtigt, den jeweiligen Kunden des Hauses zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist Hohenfelder berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.
8.5 Die Hohenfelder ist nicht vollständig barrierefrei. Daher behalten wir uns vor, die Besichtigung in Einzelfällen anzupassen oder ggf. zu verkürzen.
9. Jugendschutz
9.1 Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke sind an gesetzliche Altersgruppen gekoppelt. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person an der Brauereibesichtigung teilnehmen. Es ist ihnen jedoch untersagt, alkoholische Produkte zu verkosten (zur Verfügung steht eine Auswahl alkoholfreier Produkte).
9.2 Im Übrigen weisen wir auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes hin.
9.3 Hohenfelder behält sich vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen. Sollten Zweifel an den Angaben bestehen, kann der Besuch der Hohenfelder verwehrt werden bzw. der Kauf der Tickets muss rückgängig gemacht werden.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Die Haftung von Hohenfelder sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.
10.2 Die Regelung in Ziff. 8.1 findet keine Anwendung, soweit es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
10.3 Die Regelung in Ziff. 8.1 findet keine Anwendung bei Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung von Hohenfelder auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Hohenfelder haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Hohenfelder übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.
11. Datenschutz
11.1 Die Hohenfelder wird solche Daten des Besuchers speichern, die für die Durchführung der Brauereibesichtigung erforderlich sind. Der Besucher willigt in die Verarbeitung der für die Durchführung des Geschäfts notwendigen Daten ein.
11.2 Es gelten die Regelungen zum Datenschutzgesetz gemäß unserer Datenschutzinformation.
12. Anwendbares Recht
12.1 Für die von Hohenfelder auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge und die aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Hohenfelder.
12.3 Sofern zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand 33378 Rheda-Wiedenbrück
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit.
Stand: 10.07.2024